An dieser Stelle finden Sie relevante Informationen zum Thema Corona: Etwa zu Besuchszeiten oder auch zum Thema Impfen.
Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert, sofern uns neue Vorgaben vorliegen.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Regelungen für Besuchende (Stand 02.04.2022)
- Besuchende sind z.B.: Angehörige, Handwerker, externe Therapeuten, Ärzte, Bewerber, Hospitanten, externe Dienstleister.
- Bei Besuchen in der Einrichtung gilt wieder die 3G-Regel, also geimpft, genesen oder getestet.
- Besucher:innen sind verpflichtet, eine medizinische Maske zu tragen. Wir empfehlen aber weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.
- Kinder unter 6 Jahren fallen nicht unter diese Regelung, sie dürfen ohne Nachweise zu Besuch kommen.
Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind folgende Personengruppen:
• Rettungsdienste, Betreuungsrichter:innen, Seelsorger:innen bei Sterbeprozessen. Diese sind im Notfalleinsatz oder nehmen hoheitliche Aufgaben wahr
• Post- und Paketboten oder Anlieferer – vorausgesetzt, sie halten sich nicht länger als 15 Minuten im Außen-, Eingangs- oder Anlieferungsbereich auf.
Welche Testarten sind erlaubt?
Zulässig sind: PCR-Test oder Antigenschnelltest (POC).
• Ein PCR-Test darf höchstens 48 h Stunden alt sein
• Ein POC-Test höchstens 24 h
Diesen Nachweis müssen Besuchende bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen.